Die Marktgemeinde Kuchl teilt höflich mit, dass im Jahr 2020 die gemeindeeigenen Kanalanlagen nach § 134 WRG überprüft werden müssen.
Diese Überprüfung führt im Auftrag der Marktgemeinde Kuchl der Reinhalteverband „Tennengau–Süd“ durch.
In der Praxis bedeutet dies, dass alle Kanalschachtabdeckungen geöffnet werden müssen, damit der Zustand der Kanalanlagen aufgenommen und dokumentiert werden kann. Viele Schächte liegen auch auf privaten Grundstücken und in landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Für die Inspektion ist es erforderlich, dass diese Schächte frei zugänglich sind und daher jederzeit geöffnet werden können.
Nach § 72 WRG haben die Eigentümer von Grundstücken für die Instandhaltungsarbeiten von Kanalanlagen das Betreten und Benutzen ihrer Grundstücke durch den RHV-Tennengau Süd zu dulden
Die Marktgemeinde Kuchl ersucht daher alle Grund- und Liegenschaftseigentümer dafür zu sorgen, dass die anstehenden Überprüfungen, wie oben beschrieben, erfolgen können.
Wir bedanken uns bereits im Vorfeld für Ihr diesbezügliches Verständnis.